Gesetzlich darf der Denkmalschutz nicht über dem Klimaschutz stehen. In der Photovoltaik gibt es Module, die von unten nicht als Photovoltaik zu erkennen sind, selbst für Profis nicht.

Verschiedene Dachformen können denkmalschutzgerecht verwendet werden. So gelang es einem Spezialunternehmen aus Hessen, die streng denkmalgeschützten Gebäude der Speicherstadt in Hamburg mir Photovoltaik auszustatten.

Denkmalgeschützte Fassaden sollten nicht mit Dämmungsplatten überzogen werden, obwohl dies eventuell rechtlich jetzt gehen würde. Die Energieeinsparungen stehen in keinem Verhältnis zu den verlorenen Bausubstanzen, bzw. deren Anblick.